Form der Kündigung
Form der Kündigung Von entscheidender Bedeutung ist, ob die gewählte Form der Kündigung korrekt ist. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist unwirksam, hier ist die Form der Kündigung fehlerhaft. Die Kündigung ist unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn diese mündliche Kündigung stäter schriftlich vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer bestätigt wird. Denn die spätere „Bestätigung“ stellt eben gerade nicht die schriftliche Kündigung da, durch die das Arbeitsverhältnis beendet wird. „Schriftlich“ ist eine Kündigung nur dann, wenn der Kündigungsberechtigte eigenhändig seine Unterschrift unter den Kündigungstext geschrieben hat. Dann ist die Form der Kündigung…