Altersdiskriminierung und Rente
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18.04.2014 ( 3 AZR 69/12) zum wichtigen Thema Altersdiskriminierung und Rente entschieden, dass eine Versorgungsordnung unwirksam ist, wenn durch sie Arbeitnehmer, die bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 45. Lebensjahr vollendet haben, praktisch kein Anrecht mehr auf eine Betriebsrente erwerben können. Dies verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung aus dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz. Die Versorgungsordnung erfordert faktisch eine Höchstaltersgrenze von 45 Jahren Die Versorgungsordnung regelte, dass nach Vollendung des 65. Lebensjahres einer Altersrente gewährt wird. Die Altersrente wird aber nur an Mitarbeiter gezahlt, die erstens mindestens zehn Dienstjahre bei der Beklagten verbracht…