Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gilt: Wer krank ist und nicht zur Arbeit geht, muss schon am ersten Arbeitstag ein ärztliches Attest beibringen, wenn der Arbeitgeber das verlangt. Neu nach diesem Erfurter Richterspruch ist allerdings lediglich, dass der Arbeitgeber nicht mehr begründen muss, wieso er schon am erstem Tag auf einem Attest besteht. „Ob eine Begründung vorliegen muss oder nicht, darüber gingen die Meinungen der Juristen bisher auseinander“, kommentiert Reinhard Vossen, Arbeitsrechtler und ehemaliger Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Arbeitnehmer können, wenn es zum Streit kommt, lediglich bei einem begründeten Verdacht auf Diskriminierung oder Willkür dagegen vorgehen, was jedoch im Einzelfall nicht leicht nachzuweisen sein wird.