Abwicklungsvertrag ohne Sperrzeit
Abwicklungsvereinbarung nach Kündigung durch den Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen mit Freistellung, Anrechnung von Sozialleistungen, Urlaubsregelung, Zeugnis und allgemeine Ausgleichsklausel
1.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der ordentlichen Arbeitgeberkündigung vom ……. aus dringenden betrieblichen Gründen mit Ablauf des ……… (nachfolgend „Beendigungstermin“) enden wird/geendet hat. Die Arbeitgeberin leitet aus der Kündigung vom ………… keinerlei Rechte mehr her und hält auch die Vorwürfe nicht aufrecht, die Hintergrund der außerordentlichen und hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung waren.
2.
Bis zum Beendigungstermin wird das Arbeitsverhältnis (einschließlich der zurückliegenden Monate …… 2013) ordnungsgemäß auf Basis des monatlichen Gehaltes von…………. Euro brutto abgerechnet. Die Auszahlung der sich aus den jeweiligen monatlichen Bruttobeträgen ergebenden Nettovergütung erfolgt auf das bekannte Gehaltskonto der Mitarbeiterin unter Berücksichtigung etwaiger auf Sozialversicherungsträger übergegangene Ansprüche und bereits für diesen Zeitraum geleisteter Gehaltszahlungen. Nach Mitteilung der Mitarbeiterin hat diese folgende Leistungen bezogen, die von den entsprechenden Gehaltsansprüchen in Abzug gebracht werden:
für den Monat März 2013: ……………. Euro netto (Jobcenter)
für den Monat April 2013: ……………. Euro netto (Jobcenter)
Die Mitarbeiterin versichert, dass sie keine weiteren berücksichtigungsfähigen Sozialversicherungsleistungen erhalten hat und für die Zeit bis einschließlich …… 2013 keine weiteren Zahlungen des Jobcenters oder einer anderen Stelle beantragen wird, die die monatliche Vergütung der Mitarbeiterin gegenüber der Arbeitgeberin beeinflussen würde.
3.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass der der Mitarbeiterin zustehende Jahresurlaub 2012 bereits in natura in Anspruch genommen wurde und für das Jahr 2012 keinerlei Urlaubs (abgeltungs)ansprüche mehr bestehen. Die Mitarbeiterin wird mit sofortiger Wirkung bis zum Beendigungstermin unter Anrechnung auf ihren gesamten anteiligen Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr 2013 von der Erbringung ihrer Arbeitsleistung unwiderruflich freigestellt.
4.
Die Mitarbeiterin erhält ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit einer Leistungs- und Verhaltensbeurteilung der Note „sehr gut“. Der Mitarbeiterin bleibt nachgelassen, der Arbeitgeberin bis zum Beendigungstermin einen Zeugnisentwurf vorzulegen, von dem die Arbeitgeberin nur aus wichtigem Grund abweichen darf.
5.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass mit Erfüllung dieser Vereinbarung sämtliche gegenseitigen finanziellen Ansprüche der Parteien aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, seien sie bekannt oder unbekannt, erledigt sind. Dasselbe gilt für nicht-finanzielle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung.
6.
Damit ist der vor dem Arbeitsrecht Berlin unter dem Aktenzeichen ………….. geführte Rechtsstreit erledigt.