Arbeitsrecht
Arbeitsrecht in Deutschland, was ist das im Einzelnen?
Der Begriff umfasst nicht nur diejenigen Regelungen, die zwischen Arbeitnehmern/ArbeitnehmerInnen und Arbeitgebern/ArbeitgeberInnen gelten.
Unter den Begriff Arbeitsrecht fallen auch die rechtlichen Bestimmungen, die zwischen Tarifparteien (Arbeitgeberverbände einerseits, Gewerkschaften andererseits) oder auch zwischen Arbeitgeber auf der einen und Betriebs- und Personalvertretungen auf der anderen Seite gelten.
Es gibt kein einheitliches Gesetzbuch, das all diese Bestimmungen, also das gesamte Arbeitsrecht, zusammenfasst. Deshalb ist das Arbeitsrecht sehr vielseitig, breit gefächert und in den verschiedensten Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Einzelverträgen und sogar in der Verfassung, unserem Grundgesetz, zu finden.
Die einzelnen Elemente des Arbeitsrechts sind damit in einer Vielzahl von Reglementierungen und Rechtsordnungen zu finden.
Arbeitsverträge dürfen nur innerhalb bestimmter Grenzen festlegen, was zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten soll. Arbeitsverträge dürfen nicht gegen eine umfangreichen Ordnung von gesetzlichen Vorgaben, Bedingungen, Vereinbarungen und Paragraphenwerk verstoßen, sonst sind einzelne Bestimmungen des Arbeitsvertrags – nicht der gesamte Arbeitsvertrag! – unwirksam.
Der Arbeitsvertrag regelt gewissermaßen ein “Schuldverhältnis” im rechtlichen Sinne: die Erbringung von Leistung durch den Arbeitnehmer/Arbeiter einerseits und die Zahlung der Vergütung durch den Arbeitgeber auf der anderen Seite. Hierdurch wird die individuelle und ökonomische Abhängigkeit der Vertragsparteien voneinander besonders geprägt.
Auf der Seite der “Leistenden” im Sinne des soeben beschriebenen Schuldverhältnisses unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten.
Da sich schon seit vielen Jahren grundlegende Dinge wie Lohnfortzahlung oder auch Kündigungsschutz und sozialversicherungs-rechtliche Aspekte eines Arbeitsverhältnisses angepasst haben, spielt die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitern heute kaum noch eine Rolle.
Minijobber oder Mitarbeiter auf Aushilfsbasis haben ebenfalls Anspruch auf Lohnfortzahlung und Urlaubsgeld und Ähnliches.
Häufig sind Arbeitsverträge mit o.g. Mitarbeitern meist vereinfacht.
Generell ist es ratsam, bei Fragen rund um das Arbeitsrecht einen Fachanwalt zu konsultieren.
Dies gilt für Arbeitnehmer ebenso wie für Arbeitgeber.
Unser Fachanwälte beraten Sie gerne und kompetent, wenn Sie Fragen zum allgemeinen Arbeitsrecht haben oder Hilfe bei der Gestaltung oder der Erarbeitung von Verträgen, von Kündigungen oder Arbeitszeugnissen benötigen.
Wir stehen Ihnen mit der gesamten Bandbreite unserer langjährigen Erfahrung gerne und fast jederzeit zur Verfügung.
Unser Team von Fachanwälten ist oft in der Lage, Konflikte zu lösen, bevor es zu zeitintensiven Terminen beim Arbeitsgericht kommt und ist zudem sehr leistungs- und durchsetzungsfähig wenn es um Ihre Ansprüche geht. Wir unterstützen Sie bei der Abfassung Ihrer Arbeitsverträge unter Berücksichtigung der neuesten Rechtssprechung und der aktuellen Gesetze. Natürlich prüfen wir für Sie ob eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses wirksam ist, ob es sinnvoll ist, hiergegen Kündigungsschutzklage zu erheben und welche rechtlichen Folgen sich aus der einen oder anderen Verhaltensweise für Sie ergeben. Wir unterstützen Sie weiter bei der Bildung eines Betriebsrates und bei der Formulierung der entsprechenden Satzungen gemäß der geltenden betriebsverfassungsgesetzlichen Bestimmungen.
Nicht immer können Konflikte aus Beschäftigungsverhältnissen außerhalb des Arbeitsgerichtes geklärt werden. Häufig verlangen es die zwingend zu beachtenden Fristen schon, das Arbeitsgericht mittels einer Klage oder eines Antrags anzurufen. Dann tragen wir Ihre Interessen dort vor und verhandeln in Ihrem Sinne und entsprechend Ihrer Vorgaben. Häufig ist es aber nach Gesprächen und Verhandlungen mit der Gegenseite gar nicht notwendig, zu diesem Mittel zu greifen.
Wir unterstützen Sie in jeder Phase eines Konflikts gerne bei der Ausarbeitung Ihres Anliegens gegenüber Ihrem Konfliktpartner und sind an Ihrer Seite, bevor es überhaupt zu einem Konflikt kommt. Starke Rechtssicherheit und ein hohes Maß an kompetenter Konsultation sind das A und O unserer Tätigkeit.
Hierbei kommt Ihrem Anliegen zugute, dass wir in unserer Partnerschaft auch Fachanwälte aus zahlreichen anderen Fachdisziplinen haben, die wir bei Berührungspunkten Ihres Anliegens mit diesen Sachgebieten einbeziehen können.
Im folgenden finden Sie eine konzentrierte Übersicht über unsere Leistungen, sowohl zu individuellen Arbeitsrecht als auch über das Arbeitsrecht im Kollektiv. Auch hier finden Sie zusätzliche Informationen zu diesem Thema.