Der Bayerische VGH hat am 29.2.2012 (12 C 12.264) entschieden, dass eine Kündigung wegen Facebook-Posting nicht allein deshalb erfolgen kann, weil eine Arbeitnehmerin auf Facebook einen Auftraggeber ihres Arbeitgebers aus privaten Gründen mit beleidigenden Äußerungen bedacht hat: „Boah kotzen die mich an bei (dem Mobilfunkanbieter), da sperren sie einfach das Handy (…) Solche Penner (…).“
Damit hätte die Arbeitnehmerin ihrem Unmut als Kundin des Telefonanbieters Luft gemacht, nicht aber eine Äußerung mit einem Zusammenhang vom Arbeitsverhältnis getätigt. Dieser „beleidigte“ Telefonanbieter war zugleich Auftraggeber des Wachschutzunternehmens, bei dem die Arbeitnehmerin beschäftigt war. Daraufhin wollte das Wachschutzunternehmen der Arbeitnehmerin eine Kündigung-wegen-Facebook-Posting aussprechen. Der VGH entschied aber, zunächst es sei von Bedeutung, ob das Facebook-Posting im öffentlichen oder im so genannten privaten Bereich bei Facebook erfolgt sei. Soweit das Posting in einem kleineren Kreis erfolgte, könne eine Kündigung-wegen-Facebook-Posting nicht erfolgen, weil sich die Arbeitnehmerin darauf berufen könne, dass es sich um eine vertrauliche Kommunikation gehandelt habe und diese geschützt sei. Der Bayerische VGH hält es für abwegig, dass der schwangeren Mitarbeiterin allein deswegen eine Kündigung-wegen-Facebook-Posting ausgesprochen werden könne. Sie habe mit derartigen Äußerungen nur ihre privaten Interessen wahrgenommen.
Hinweis des Fachanwalts für Arbeitsrecht zu einer Kündigung-wegen-Facebook-Posting:
Es wird durch diese Entscheidung zu einer Kündigung-wegen-Facebook-Posting etwas klarer, wann eine Äußerung bei Facebook als eine private Äußerung und wann als eine öffentliche Äußerung einzustufen ist. Entscheidend wird sein, wie groß die Anzahl der Facebook-”Freunde” ist. Durchschnittlich hat ein Facebook-Mitglied ca. 130 „Freunde“. Nicht selten befinden sich unter diesen „Freunden“ auch Arbeitskollegen. Dieses Urteil ist wohl so zu verstehen, dass bei dieser Größenordnung der private Raum nicht verlassen wird und die Äußerungen in größerem Maße geschützt sind, als wenn es sich um Postings im öffentlichen Raum handelt. Weitere wertvolle Informationen zum Thema erhalten Sie hier.