Missbrauch von Leiharbeit
BAG-Präsidentin hält Sanktionen gegen Missbrauch von Leiharbeit für erforderlich Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, hat sich am 26.02.2014 am Sitz des Gerichts in Erfurt deutlich positioniert: Sie sieht klaren Handlungsbedarf des Gesetzgebers bei der Sanktionierung von Missbrauch der Leiharbeit. Die große Koalition werde nicht umhin kommen, sich damit auseinanderzusetzen, sagte die Präsidentin. Es ist bekannt, dass die Bundesregierung plane, den Einsatz von Leiharbeitern bei einem Unternehmen auf maximal 18 Monate begrenzen. Wer dann weiterbeschäftigt werde, stehe automatisch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zum Entleiherunternehmen. Wenn Verstöße und ein Missbrauch von Leiharbeit nicht geahndet würden, sei…