Kündigung wegen Facebook-Posting
Der Bayerische VGH hat am 29.2.2012 (12 C 12.264) entschieden, dass eine Kündigung wegen Facebook-Posting nicht allein deshalb erfolgen kann, weil eine Arbeitnehmerin auf Facebook einen Auftraggeber ihres Arbeitgebers aus privaten Gründen mit beleidigenden Äußerungen bedacht hat: „Boah kotzen die mich an bei (dem Mobilfunkanbieter), da sperren sie einfach das Handy (…) Solche Penner (…).“ Damit hätte die Arbeitnehmerin ihrem Unmut als Kundin des Telefonanbieters Luft gemacht, nicht aber eine Äußerung mit einem Zusammenhang vom Arbeitsverhältnis getätigt. Dieser „beleidigte“ Telefonanbieter war zugleich Auftraggeber des Wachschutzunternehmens, bei dem die Arbeitnehmerin beschäftigt war. Daraufhin wollte das Wachschutzunternehmen…