BAG-Präsidentin hält Sanktionen gegen Missbrauch von Leiharbeit für erforderlich
Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, hat sich am 26.02.2014 am Sitz des Gerichts in Erfurt deutlich positioniert: Sie sieht klaren Handlungsbedarf des Gesetzgebers bei der Sanktionierung von Missbrauch der Leiharbeit. Die große Koalition werde nicht umhin kommen, sich damit auseinanderzusetzen, sagte die Präsidentin. Es ist bekannt, dass die Bundesregierung plane, den Einsatz von Leiharbeitern bei einem Unternehmen auf maximal 18 Monate begrenzen. Wer dann weiterbeschäftigt werde, stehe automatisch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zum Entleiherunternehmen. Wenn Verstöße und ein Missbrauch von Leiharbeit nicht geahndet würden, sei das Vorhaben, Verstöße gegen Leiharbeitsgrundsätze zu sanktionieren, das Papier nicht wert, auf dem es stehe, so Schmidt. Die Bandbreite an denkbaren Sanktionen sei sehr groß, sagte Schmidt weiter. Denkbar wären unter anderem Geldbußen, der Entzug der Erlaubnis für den Verleiher oder Schadensansprüche der Leiharbeiter. Der Gesetzgeber müsse sich nur entscheiden, wie er gegen Missbrauch von Leiharbeit vorgeht.
Hier bleibt nun abzuwarten, ob sich die Bundesregierung die mahnenden Worte der Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts zu Herzen nimmt und entsprechende Aktivitäten gegen den vielfachen Missbrauch von Leiharbeit entfaltet.
Die Präsidentin äußerte sich auch zu den Verfahrensständen beim BAG. Nach einem Rekordanstieg der Verfahren im Jahr 2012 hätte sich im vergangenen Jahr die Zahl der Fälle am obersten deutschen Arbeitsgericht auf hohem Niveau stabilisiert. 2013 gingen 2.684 Verfahren ein, rund ein Drittel weniger als im Jahr zuvor. Am Ende des Jahres sähen sich die Richter noch mehr als 1.900 unerledigten Verfahren gegenüber. Zu den Erfolgsaussichten liegen die folgenden Zahlen vor: Revisionen und Rechtsbeschwerden hatten in 2013 nur in 21,2 Prozent der Fälle Erfolg, im Vorjahr lag dieser Wert noch bei 23,5 Prozent. Der größte Teil der anhängigen Angelegenheiten betraf Kündigungen und Befristungen.