Mündliche Kündigung
Immer wieder stellt sich in der Beratungspraxis die Frage, ob eine mündliche Kündigung wirksam ist und zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt. Die Antwort ist klar: eine mündliche Kündigung kann das Arbeitsverhältnis nicht beenden. Sie ist – in der juristischen Sprache – unwirksam. Gleiches gilt für eine Kündigung per E-Mail. Denn auch eine einfache E-Mail ist nicht „schriftlich“, wie es das Gesetz für Kündigungen ausdrücklich fordert. Dabei ist es gleichgültig, ob die mündliche Kündigung vom Arbeitgeber oder vom Mitarbeiter ausgesprochen wird. Hat eine mündliche Kündigung dann also überhaupt keine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis und die…