Die sozialen Medien werden auch für das Arbeitsrecht immer bedeutsamer, für Fragen nach der Rechtmäßigkeit von Kündigungen, Abmahnungen und anderen arbeitsrechtlich bedeutsamen Reaktionen, insbesondere der Arbeitgeberseite. Nachfolgend werden in regelmäßigen Abständen wichtige Gerichtsurteile dargestellt und interpretiert, um den Nutzern und Lesern unserer Webseiten die Bedeutung ihres User-Verhaltens in den sozialen Medien vor Augen zu führen.
Beleidigende Äußerungen auf Facebook und Kündigung
Der Bayerische VGH hat am 29.2.2012 (12 C 12.264) in einem Prozesskostenhilfe-Überprüfungsverfahren entschieden, dass einer Arbeitnehmerin nicht allein deshalb gekündigt werden kann, weil sie auf Facebook einen Auftraggeber ihres Arbeitgebers aus privaten Gründen mit beleidigenden Äußerungen bedacht hat: „Boah kotzen die mich an bei (dem Mobilfunkanbieter), da sperren sie einfach das Handy (…) Solche Penner (…).“ Damit hätte die Arbeitnehmerin ihrem Unmut als Kundin des Telefonanbieters Luft gemacht, nicht aber eine Äußerung mit einem Zusammenhang vom Arbeitsverhältnis getätigt. Dieser „beleidigte“ Telefonanbieter war zugleich Auftraggeber des Wachschutzunternehmens, bei dem die Arbeitnehmerin beschäftigt war. Daraufhin wollte das Wachschutzunternehmen der Arbeitnehmerin kündigen. Der VGH entschied aber, zunächst es sei von Bedeutung, ob ein Posting im öffentlichen oder im so genannten privaten Bereich bei Facebook erfolgt sei. Soweit das Posting in einem kleineren Kreis erfolgte, könne sich die Arbeitnehmerin darauf berufen, dass es sich um eine vertrauliche Kommunikation gehandelt habe und diese geschützt sei. Der Bayerische VGH hält es für deutlich fernliegend, dass einer schwangeren Arbeitnehmerin allein wegen derartiger Äußerungen gekündigt werden könne. Sie habe mit derartigen Äußerungen nur ihre privaten Interessen wahrgenommen.
Es bleibt auch nach dieser Entscheidung offen, wann eine Äußerung bei Facebook als eine private Äußerung und wann als eine öffentliche Äußerung einzustufen ist. Entscheidend dürfte hier die Anzahl der Facebook-Freunde sein. Durchschnittlich hat ein Facebook-Mitglied ca. 130 „Freunde“. Nicht selten befinden sich unter diesen „Freunden“ auch Arbeitskollegen. Ob damit der private Raum schon verlassen ist, bleibt offen, dürfte aber letztlich zu verneinen sein.