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Arbeitsrecht in Deutschland, was ist das im Einzelnen? Der Begriff umfasst nicht nur diejenigen Regelungen, die zwischen Arbeitnehmern/ArbeitnehmerInnen und Arbeitgebern/ArbeitgeberInnen gelten. Unter den Begriff Arbeitsrecht fallen auch die rechtlichen Bestimmungen, die zwischen Tarifparteien (Arbeitgeberverbände einerseits, Gewerkschaften andererseits) oder auch zwischen Arbeitgeber auf der einen und Betriebs- und Personalvertretungen auf der anderen Seite gelten. Es gibt kein einheitliches Gesetzbuch, das all diese Bestimmungen, also das gesamte Arbeitsrecht, zusammenfasst. Deshalb ist das Arbeitsrecht sehr vielseitig, breit gefächert und in den verschiedensten Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Einzelverträgen und sogar in der Verfassung, unserem Grundgesetz, zu finden. Die einzelnen Elemente des Arbeitsrechts sind damit…
Kündigungsschutzklage Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG §§ 4,7) gibt einem Arbeitnehmer, bei einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber, maximal 3 Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist gilt auch bei einer Klage gegen eine Änderungskündigung. Wird keine Kündigungsschutzklage innerhalb der Klagefrist von 3 Wochen eingereicht, muss die Kündigung als rechtmäßig akzeptiert werden! Es kann dann vom Arbeitnehmer nicht mehr vorgetragen werden, die Kündigung sei aus irgendwelchen Gründen so nicht korrekt. Unter bestimmten, eng umrissenen Umständen ist eine zeitlich verspätete Kündigungsschutzklage oder eine Verlängerung einer Anrufungsfrist an das Arbeitsgericht nach diesen 3 Wochen möglich. Dies setzt aber voraus,…
Der Betriebsrat stellt in Betrieben mit mindestens 5 ständig beschäftigten Mitarbeitern das Instrument der Arbeitnehmerinteressenvertretung dar. In Betrieben mit maximal 20 Arbeitnehmern besteht er nur aus einer Person (dem Betriebsobmann). Die Befolgung demokratischer Vorschriften durch den Betriebsrat ist die Basis für dessen Legitimität zur Einbeziehung in betriebliche Beschlüsse, weshalb neben der Wahl der Mitglieder auch der Leitung der Geschäftsführung des Betriebsrats eine besondere Bedeutung zukommt. Wichtige Voraussetzung für die vorschriftsmäßige Arbeit einer Arbeitnehmervertretung ist des Weiteren die Teilnahme an einer Betriebsratsschulung ihrer Mitglieder und die Einhaltung der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Informierung des Betriebsrats. Der Betriebsrat hat…
Tarifverträge berühren meist Unternehmen. Hier muss es sich nicht zwingend um andere Unternehmen handeln. Es können auch Arbeitnehmerorganisationen, Berufsvereinigungen, Betriebsräte und auch Interessenvertretungen der Arbeitgeber von Tarifverträgen berührt sein. In der Regel entstehen Tarifverträge durch den Zusammenschluss von Arbeitnehmervertretungen und Arbeitgeberverbänden, bei denen die sogenannten Kollektivverträge schriftlich abgeschlossen werden. Diese legen dann die Arbeitsbedingungen einheitlich für eine bestimmte Zeit für alle Mitglieder der Tarifverbände fest. Man unterscheidet zwischen: Rahmen- oder Manteltarifverträgen und Lohn- und Gehaltstarifverträgen Inhaltlich legen die normativen Bestimmungen des Tarifvertrages bestimmte Arbeitsbedingungen (Lohn, Gehalt, Arbeitszeit, Überstundenzuschläge, Kündigung, Urlaub usw.) einheitlich und verbindlich für…
Ein Arbeitsverhältnis ist die rechtliche und auch soziale Wechselbeziehung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer/einer Arbeitnehmerin bzw. einem Arbeiter/einer Arbeiterin. Es bestehen arbeitsrechtlich keine wesentlichen Unterschiede zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeiter. Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen einen privatrechtlichen Vertrag ab, mit dem Ziel, ein Arbeitsverhältnis zustande zu bringen, den sogenannten Arbeitsvertrag. In Deutschland versteht man unter einem Arbeitsvertrag eine spezielle Form eines Dienstvertrags. Ein Dienstvertrag im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuches ist damit gegenüber dem Arbeitsvertrag der weitere Begriff und erfasst auch freie Mitarbeiterverträge und sonstige Honorarverträge, die gerade keine Arbeitsverträge sind. In einem Arbeitsverhältnis besteht die wichtigste Verpflichtung…
Fragen? Rufen Sie jetzt einfach an: 030 – 44 68 44 – 0 oder schreiben Sie eine E-Mail! Arbeitsrecht in Deutschland In Deutschland gibt es bis heute noch kein “Arbeitsgesetzbuch”, das alle Regeln des Arbeitsrechts in einem Gesetzeswerk zusammenfasst. Die anwendbaren arbeitsrechtlichen Regelungen und Bestimmungen befinden sich daher verteilt in vielen verschiedenen Rechtsquellen wie zum Beispiel: Europarecht Grundgesetz für die Bundesrepublik Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Kündigungsschutzgesetz Betriebsverfassungsgesetz Tarifvertragsgesetz Bundesurlaubsgesetz Arbeitszeitgesetz Mutterschutzgesetz und Bundeselterngeldgesetz Arbeitsgerichtsgesetz Einzelarbeitsverträge und vielen mehr. Ebenfalls eine wichtige und in gewisser Weise eigenständige Rechtsquelle sind die Entscheidungen und Urteile der Rechtsprechung.
Auf diesen Seiten finden Sie hochspezialisierte facharbeitsrechtliche Beratung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Potsdam, u.a. zu folgenden Bereichen: Arbeitsrecht Abfindung Abmahnung Arbeitsverhältnis Befristetes Arbeitsverhältnis Betriebsrat Facebook und Arbeitsrecht Fristen im Arbeitsrecht Kündigung Kündigungsschutzklage Tarifverträge Zum Arbeitsrecht gehören alle Verordnungen, Gesetze und EU-Bestimmungen die Regeln zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit beinhalten. In der Sache wird dabei zwischen dem Individualarbeitsrecht, d.h. dem Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und dem Kollektivarbeitsrecht, d.h. dem Verhältnis zwischen Betriebsräten und Gewerkschaften und Arbeitgebern und deren Verbänden unterschieden.
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