Befristung-wegen-Vertretung
Befristung-wegen-Vertretung und Art der Aufgabenzuweisung Nicht jede Befristung-wegen-Vertretung ermöglicht dem Arbeitgeber, einen befristeten Arbeitsvertrag zu schließen. Häufig liegt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor. Das Bundesarbeitsgericht hatte am 10.10.2012 (7 AZR 462/11) über ein Vertretungsfall im Rahmen des Lehrerkollegium des Landes Niedersachsen zu entscheiden. Mit dem klagenden Lehrer-Vertreter war ein befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung einer Lehrerin geschlossen worden, die sich für ein Jahr befristet in der Elternzeit befand. Die Besonderheit des Falles bestand nun darin, dass die Schule dem Vertretungslehrer zwei Fächer zuwies („Politik“ sowie „Werte und Normen“), die die Lehrerin in Elternzeit nie unterrichtet hatte (diese…