Kündigung und Diskriminierung
Kündigung und Diskriminierung wegen HIV-Infektion. Der Kündigungsschutz für Angestellte wurde verbessert! Das Bundesarbeitsgericht hat zum Thema Kündigung und Diskriminierung nun entschieden, dass auch Diskriminierungen eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin durch den Arbeitgeber dazu führen können, dass eine Kündigung rechtswidrig und unwirksam ist. Derartige Kündigungen können unabhängig davon unwirksam sein, ob die Kündigung in einem Kleinbetrieb mit weniger als 10 Mitarbeitern oder in einem größeren Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern ausgesprochen wurde. In größeren Unternehmen genießen die Mitarbeiter ja ohnehin den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Neu ist jetzt, dass auch Angestellte in kleineren Unternehmen…