Befristetes Arbeitsverhältnis
Befristetes Arbeitsverhältnis In Deutschland gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit: jeder kann diejenigen Verträge schließen, die er für richtig hält, egal ob sie unvernünftig, ungünstig oder aus anderen Gründen ungewöhnlich sind. Damit ermöglicht es das deutsche Arbeitsrecht den Arbeitsvertragsparteien auch, ein zeitlich befristetes-Arbeitsverhältnis zustande zu bringen, also einen befristeten Arbeitsvertrag zu schließen. Prüft man ein befristetes-Arbeitsverhältnis unterscheidet man in der Regel zwischen 2 Formen: diejenigen mit und diejenigen ohne “Sachgrundbefristung”: zum einen gibt es die kalendarisch und damit rein zeitlich bestimmte Dauer eines Arbeitsverhältnisses (“das Arbeitsverhältnis beginnt am … und endet am …., ohne dass es einer Kündigung…