Amateurfußballer als Arbeitnehmer
Muss ein in der Niedersachsenliga spielender Fußballverein Sozialversicherungsbeiträge für die Spieler seiner 1. Herrenmannschaft in Höhe von 700.000 € für den Zeitraum 2005 bis 2012 nachzahlen? Sind die Amateurfußballer als Arbeitnehmer einzustufen? Vorerst nicht, denn das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat einem Eilantrag des bedrohten Vereins stattgegeben und die Zahlungsaufforderung des Rentenversicherungsträgers erst einmal rechtlich auf Eis gelegt. Für das Gericht ist ernstlich zweifelhaft, ob die Spieler in einem Arbeitsverhältnis zum Verein gestanden haben. Vorerst sind die jeweils geprüften Amateurfußballer als Arbeitnehmer nicht anzusehen. Zudem bemängelt das LSG die Beweisführung der Rentenkasse: sie hätte die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft…