Rückforderung von Fortbildungskosten und Weiterbildungskosten
Wann ist ein Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis verpflichtet, dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin die Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Fort- und Weiterbildung zurückzuzahlen? Müssen die Kosten ganz oder nur teilweise zurückgezahlt werden? Wann ist die Rückforderung von Fortbildungskosten und Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber berechtigt? Diese Fragen hatte das Landesarbeitsgericht Hamm zu beantworten. Sachverhalt: Der Arbeitnehmer hatte in 2 aufeinanderfolgenden Jahren an einer Weiterbildung teilgenommen und war in diesem Zusammenhang an 191 Arbeitstagen von der Arbeitsleistung freigestellt worden, unter Fortzahlung seiner Vergütung. Die Kosten der Weiterbildung hatte der Arbeitgeber getragen. Nach Auffassung des Arbeitgebers hätten…