Provision des Mitarbeiters
Die Provision des Mitarbeiters ist eine erfolgsbezogene Vergütungsform. Sie wird vom Provisionsverpflichteten – dem Arbeitgeber – als eine Vergütung für die Vermittlung oder den Abschluss von Verträgen mit dem Unternehmen gezahlt. Ist ein Arbeitnehmer ausschließlich auf Provisionsbasis tätig, muss dies entweder arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich geregelt sein. Unzulässig ist eine vertragliche Grundlage, wenn von vornherein offenkundig ist, dass der Arbeitnehmer allein aus den Provisionszahlungen keinen angemessenen Verdienst erzielen kann. Nicht angemessen ist der Verdienst, wenn Arbeitszeit und Provision des Mitarbeiters in einem krassen Missverhältnis stehen. Eine solche Vereinbarung ist sittenwidrig (§ 138 BGB). Der Arbeitnehmer kann…