Höhe der Abfindung
Höhe der Abfindung Da es keinen Anspruch auf eine Abfindung gibt, ist auch die Höhe der Abfindung Verhandlungssache und von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Auch hier ist es dringend zu empfehlen, einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht beizuziehen, da nur dieser alle Argumente bestmöglich im Sinne einer guten Verhandlung einbringen kann. Ausgangspunkt für alle Verhandlungen über die Abfindung ist die Formel: 0,5 Bruttomonatsverdienste für jedes volle Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses Diese Formel kann angewandt werden, wenn die Erfolgsaussichten der eingereichten Kündigungsschutzklage nicht klar einzuschätzen sind und jede Partei das gleiche Risiko trägt, den Prozess zu…