Reduzierung der Arbeitszeit auch für Teilzeitbeschäftigte
Recht auf Reduzierung der Arbeitszeit auch für Teilzeitbeschäftigte Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. 11. 2012 entschieden, dass ein in Teilzeit beschäftigter Arbeitnehmer, der durchschnittlich 18 Stunden in der Woche arbeitete, ein Recht darauf haben kann, dass seine Arbeitszeit auf 10 Wochenarbeitsstunden reduziert wird. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht des Mandanten argumentierte, das Recht des Mitarbeiters folge aus § 8 Abs. 4 Satz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Die Arbeitgeberin versuchte zu argumentieren, bei ihr gäbe es keine Arbeitsplätze, auf denen Mitarbeiter nur zehn Stunden in der Woche tätig seien. Der für den Mitarbeiter tätige Rechtsanwalt für…